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  3. Elterngeldrechner für Deutschland – Elterngeld und ElterngeldPlus berechnen

ElterngeldrechnerElterngeldrechner für Deutschland

Mit unserem Elterngeldrechner können Sie das Ihnen zustehende Elterngeld und ElterngeldPlus berechnen. Das Elterngeld dient dazu, Menschen nach der Familiengründung während Einkommens-Einschränkungen zu unterstützen. Demnach richtet es sich in der Höhe nach dem vorherigen Nettoeinkommen und wird meist für 12 Monate ausbezahlt.

Das Bundeselterngeldgesetz trat am 1. Januar 2007 in Kraft und gilt für Kinder, die ab diesem Zeitpunkt geboren wurden. Seitdem soll das Elterngeld Familien nach der Geburt von Kindern finanziell entlasten. Die Erwerbsunterbrechung nach einer Familiengründung – wegen der Kindererziehung – führt zu erheblichen Einkommenseinschränkungen und zu einer Benachteiligung gegenüber kinderlosen Frauen oder Paaren. Mit dem Elterngeld und ElterngeldPlus wird gegengesteuert. Wie viel Elterngeld oder ElterngeldPlus Ihnen voraussichtlich zusteht, erfahren Sie schnell und einfach mit unserem kostenlosen Elterngeldrechner.

Wie funktioniert der Elterngeldrechner?

Um mit dem Elterngeldrechner das Ihnen voraussichtlich zustehende Elterngeld nach der Geburt Ihres Kindes zu berechnen, sind nicht viele Angaben nötig.

Wählen Sie zunächst in dem grau hinterlegten Feld auf der rechten Seite des Elterngeldrechners aus, ob Sie Elterngeld, oder ElterngeldPlus, berechnen möchten.

Alle Informationen geben Sie dann auf der linken, weiß unterlegten Seite des Elterngeldrechners an. Wichtig ist das monatliche Nettoeinkommen vor der Geburt. Für die Berechnung des Elterngeldes wird das durchschnittliche Nettoeinkommen von den letzten 12 Monaten vor der Geburt verwendet.

Außerdem geben Sie für die Berechnung des normalen Elterngeldes mit dem Elterngeldrechner an, ob Sie nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten werden. Bei der Berechnung von ElterngeldPlus ist diese Angabe nicht nötig.

Zusätzlichist für die Berechnung mit dem Elterngeldrechner noch wichtig, wie viele Kinder Sie bekommen – Einzelkind, Zwillinge, Drillinge, oder mehr – und ob Sie bereits Kinder haben. Weiter Angaben sind nicht nötig.

Direkt nachdem Sie alle Eingaben getätigt haben, berechnet der Elterngeldrechner das Ihnen zustehende Elterngeld auf der rechten Seite.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Für den Bezug von Elterngeld müssen die Eltern ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland nachweisen. Zudem müssen sie mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben, wobei sie das Kind auch überwiegend selbst betreuen. Mindestens ein Elternteil muss für den Anspruch auf Elterngeld die zuvor ausgeübte Berufstätigkeit aufgegeben oder reduziert haben – auf höchstens 30 Wochenstunden.

Höhe des Elterngeldes

Es handelt sich beim Elterngeld um eine Einkommensersatzleistung. Damit orientiert es sich hinsichtlich der Höhe am vorherigen Nettoeinkommen. Bis zum ersten Geburtstag des Kindes beträgt es 67 Prozent vom vorherigen Nettoeinkommen, für dessen Berechnung der Durchschnitt des Jahres vor der Geburt herangezogen wird.

Bei Geringverdienern steigert sich der prozentuale Anteil (siehe nächster Punkt). Die Mindesthöhe beträgt 300 Euro, maximal sind 1.800 Euro Elterngeld möglich (jeweils netto). Das Mindest-Elterngeld von 300 Euro wird auch an Eltern gezahlt, die vorher nicht gearbeitet haben oder deren Einkommen unter 300 Euro lag. Bei Mehrlingsgeburten steigert sich die Leistung um 300 Euro für jedes weitere (ab dem zweiten) Kind.

Zusätzlich zum grundsätzlichen Elterngeld zahlt der Staat für jedes Mehrlingskind 300 Euro.

Erhöht sich das Elterngeld bei einem sehr geringen Einkommen?

Geringverdiener sind – bezogen auf das Elterngeld – Personen, deren durchschnittliches Monatseinkommen im Berechnungszeitraum unter 1.000 Euro netto lag. Sie erhalten einen prozentual höheren Einkommensersatz, dessen Prozentzahl mit sinkendem Einkommen steigt. Die Ersatzrate erhöht sich um einen Prozentpunkt pro 20 Euro Einkommen unter 1.000 Euro.

Bei 980 Euro Einkommen wären es also 68 Prozent, bei 600 Euro schon 87 Prozent anstelle der grundlegenden 67 Prozent. Die 87 Prozent bedeuten dann 522 Euro Einkommensersatz bei einem vorherigen Nettoeinkommen von 600 Euro. Die vollen 100 Prozent werden ab dem vorherigen Verdienst von 340 Euro erreicht. Von dieser Schwelle an abwärts erhalten Eltern so viel Elterngeld, wie sie vorher verdient haben, jedoch nicht weniger als 300 Euro.

Gibt es auch Einkommensgrenzen für Gutverdiener?

Nein, alle Eltern erhalten Elterngeld. Dieses ist eine Einkommensersatzleistung, bei der niemand benachteiligt werden soll – die Managerin ebenso wenig wie die Reinigungskraft oder der gut verdienende Schichtarbeiter. Das Einkommen allein entscheidet über die Höhe dieser staatlichen Leistung.

Bezugsdauer des Elterngeldes

Grundsätzlich liegt die Bezugsdauer bei zwölf Monaten, die sich um zwei sogenannte Partnermonate erhöhen können. Diese können Eltern in Anspruch nehmen, wenn ein Partner – meistens der Mann – mindestens für zwei Monate die Kindererziehung übernimmt und dabei seine Erwerbstätigkeit auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert. Das während der Partnermonate gezahlte Elterngeld richtet sich in seiner Höhe nach dem Erwerbseinkommen dieses Partners vor der Geburt.

Wenn allerdings beide Eltern vor der Geburt keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, können sie nur für die Dauer von 12 Monaten Elterngeld beanspruchen. Diese Frist ist auch die längste Bezugsdauer für eine einzelne Person.

Es gibt hiervon aber eine Ausnahme: Ein Elternteil eines Paares kann für 14 Monate Elterngeld beziehen, wenn seinem Partner die Betreuung des Kindes aus objektiven Gründen unmöglich ist. Solche Gründe können eine Schwerbehinderung, eine schwere Krankheit, der Tod oder auch die Verbüßung einer Freiheitsstrafe sein. Ebenso haben Alleinerziehende mit dem alleinigen Sorgerecht Anspruch auf Elterngeld über 14 Monate.

Elterngeld: Sozialleistungen und Steuern

Staatliche Transferleistungen wie das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe, das Wohngeld oder ähnliche Leistungen werden ab 300 Euro auf die Sozialleistungen angerechnet. Lediglich von der Anrechnung auf Hartz 4 gibt es die Ausnahme, dass Empfänger von ergänzendem Hartz 4 zu einem Erwerbseinkommen einen Teil vom Elterngeld zusätzlich zum Hartz 4 erhalten. Der Teil wird nach dem durchschnittlichen Monatseinkommen vor der Geburt errechnet und beträgt maximal 300 Euro.

Anrechnungsfrei bleiben zusätzliche 300 Euro pro Kind bei Mehrlingsgeburten. Auch im Unterhaltsrecht bleiben 300 Euro Elterngeld anrechnungsfrei.

Das Haushaltsnettoeinkommen steigt also für alle Familien durch das Elterngeld. Dieses ist zudem steuerfrei. Allerdings beeinflusst sein Bezug der Progression des Einkommensteuersatzes. Elterngeld wird dem Haushaltseinkommen – in der Regel also dem Einkommen des berufstätigen Partners – hinzugerechnet, das damit zu einem höheren Satz versteuert wird.

Das Elterngeld selbst wird weder versteuert noch mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet.

Wie können die beiden Eltern ihre Elternzeit untereinander aufteilen?

Es ist jede beliebige Variante möglich, mit welcher ein Partner für mindestens zwei Monate die Kindererziehung übernimmt. Selbst der gleichzeitige Bezug von Mutter und Vater für einen kürzeren Zeitraum (vollkommen parallel für sieben Monate) ist denkbar. Umgekehrt können sich die Eltern für eine Dehnungsoption entscheiden, bei der sie das Elterngeld 24 oder 28 Monate lang hälftig beziehen.

Antrag auf Elterngeld

Für die Beantragung von Elterngeld gibt es regionale Elterngeldstellen. An sie muss der Antrag auf Elterngeld nach der Geburt des Kindes geschickt werden. Denn für den Antrag ist unter anderem eine original Geburtsbestätigung mit dem Verwendungszweck „für Elterngeld“ notwendig. Weitere Unterlagen, die mit dem Antrag auf Elterngeld eingereicht werden müssen:

  • Kopie der Geburtsurkunde für Kinder, die in der EU geboren wurden
  • Beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde für Kinder, die außerhalb der EU geboren wurden
  • Kopie des Personalausweis bzw. Reisepass mit aktuellem Aufenthaltstitel von beiden Elternteilen
  • Bewilligungs- / Ablehnungsbescheid über Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen vor und nach der Entbindung
  • Alle Einkommensnachweise für den Bemessungszeitraum
  • Nachweis über die gewährte Elternzeit durch den Arbeitgeber
  • Ggf. Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfristen
  • Ggf. Nachweis über den Bezug von Krankentagegeld auf Grund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung plus ärztliches Attest
  • Ggf. Bewillingungs- und Aufhebungsbescheide über Einkommensersatzleistungen im Bemessungszeitraum (ALG I, Kinderzuschlag)
  • Ggf. Elterngeldbescheide für ältere Geschwisterkinder, wenn der Bezug in den Bemessungszeitraum für das Baby hineinreicht
  • Ggf. Nachweis (Arbeitgeberbescheinigung oder Selbsteinschätzung) für Einkünfte aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit während des Elterngeldbezuges

Wichtig: Sofern kein alleiniges Sorgerecht vorliegt, müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben.

Beantragt werden kann das Elterngeld innerhalb der ersten vierzehn Lebensmonate des Kindes. Rückwirkend kann die Zahlung für längstens drei Monate vor Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden.

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