Umsatzsteuer berechnen
Mit unserem Umsatzsteuer-Rechner können Sie ganz einfach die Differenz zwischen Bruttobetrag und Nettobetrag ermitteln. Sie können den Bruttobetrag bzw. Nettobetrag im Rechner eingeben, den aktuellen Umsatzsteuersatz einstellen und sofort das Ergebnis sehen. Der Umsatzsteuer-Rechner ist aber nicht nur für die Umsatzsteuer in Deutschland gültigen Steuersätze geeignet. Durch die verschiedenen Einstellungsoptionen ermöglicht er außerdem das Berechnen der MwSt. für Einkäufe und Dienstleistungen aus Österreich oder der Schweiz.
Berechnen von Brutto zu Netto und umgekehrt
Der Umsatzsteuerrechner ersetzt die umständliche Eingabe einer Multiplikation zur Berechnung der Umsatzsteuer. Am häufigsten wird die Umwandlung von Brutto in Netto genutzt. Doch auch die Umkehrrechnung zur Ermittlung des steuerlichen Aufschlags bietet Vorteile in der Berechnung und verkürzt den Zeitaufwand zur Errchnung der zu versteuernden Beträge. Im Feld Art wählt der Nutzer aus, ob er von Netto zu Brutto oder umgekehrt berechnen und die MwSt. aufschlagen oder abziehen möchte. Anschließend muss im Feld Steuersatz im Umsatzsteuerrechner angeklickt werden, zu welchem Steuersatz ein Produkt gekauft oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen wurde.
Die Aktuelle Umsatzsteuer in Österreich beträgt 20 Prozent.
Umsatzsteuerrechner: Auch für betriebliche Zwecke geeignet
Auch zur Feststellung der steuerlichen Verbindlichkeiten bei selbstständigen Unternehmern, bei denen Umsatz gleich Einkommen ist, eignet sich die Berechnung der Umsatzsteuer auf dieser Basis. Die Art der Umrechnung ist der letzte Schritt, der zum MwSt. berechnen eingegeben werden muss. Hier gibt es zwei Optionen, sodass die Berechnung vom Bruttobetrag zum Nettobetrag, oder umgekehrt erfolgen kann. Das Ergebnis wird direkt nach dem Klick auf Berechnen angezeigt und weist sowohl Netto, Brutto und die Steuer aus.
Rechnungen erstellen mit dem Umsatzsteuerrechner
Eine Rechnung ist nur gültig, wenn der Anbieter oder Dienstleister den Bruttobetrag und Nettobetrag, sowie die Angabe zum Umsatzsteuersatz und den Betrag der Steuer ausweist. Selbst marginale Fehler führen zur Ungültigkeit der Rechnung. Das kann für den Unternehmer juristische Folgen nach sich ziehen. Auch in der Umsatzsteuer auf der Erklärung für das Finanzamt müssen Fehler in der Errechnung ausgeschlossen werden, da die falsche Angabe der MwSt. zu einer außerordentlichen Steuerprüfung führen und dem Unternehmen viel Zeit kosten kann.
Der Umsatzsteuerrechner vereinfacht die Errechnung von Brutto und Netto, gibt die Differenz der MwSt. plausibel bekannt und lässt sich individuell auf den jeweiligen Steuersatz für Deutschland, Österreich und die Schweiz einstellen. Die Bedienung ist einfach und das Ergebnis rechtssicher, wodurch sich der Umsatzsteuerrechner sowohl für die private, wie die gewerbliche Nutzung zur Erstellung von Rechnungen oder die Ermittlung der Steuerlast beim Finanzamt verwenden lässt.